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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Jetzt Termin vereinbaren

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

    Leistungen
    VR-BusinessVR-Business Pro
    Kontoführung (monatlich)
    zzgl. im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte folgende Transaktionen1
    7,50 €16,00 €
    Bargeldeinzahlungen
    am Schalter oder Geldautomaten der Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG
    1,50 €1,50 €
    Bargeldauszahlungen mit der Debitkarte am Geldautomat
    zzgl. ab der 6. Abhebung am Geldautomaten des BankCard Service Netzes: 1,02 €
    0,50 €0,35 €
    Bargeldauszahlungen
    am Schalter der Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG
    1,50 €1,50 €
    beleghafte Überweisung (SEPA-Raum)0,50 €0,35 €
    beleglose Auftragserteilung (Online) (SEPA-Raum)0,30 €0,10 €
    Gutschrift einer Überweisung (SEPA-Raum)0,50 €0,35 €
    Einlösung autorisierter Lastschriften (SEPA-Raum)
    0,50 €
    0,35 €
    Scheckeinlösung/-einreichung (Inland)0,50 €0,35 €
    VR-SecureGo
    •  
    •  
    mobileTAN
    •  
    •  
    Sm@rt-TAN plus / Sm@rt-TAN photo2
    •  
    •  
    Ausgabe einer Debitkarte (girocard oder girocard Plus für Mitglieder)
    Eine Karte pro Konto
    •  

     

    •  
    Elektronischer Kontoauszug
    •  
    •  
    Kontoauszug am Auszugsdrucker
    •  
    •  

    Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist

    zzgl. evtl. anfallende Gebühr für Sm@rt-TAN plus / Sm@rt-TAN photo Leser

    Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung

     VR-BusinessVR-Business Pro 
    Dispokredit
    (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)
    Variabler Sollzinssatz: 12,95 % pro JahrVariabler Sollzinssatz: 12,95 % pro Jahr
    Geduldete Überziehung
    (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
    Variabler Sollzinssatz: 17,95 % pro JahrVariabler Sollzinssatz: 17,95 % pro Jahr
    Zinsbelastungsperiodemonatlichmonatlich
    Beratungsangebot bei längerer Nutzung des Dispokredits
    • Beratungsangebot bei längerer Nutzung des Dispokredits

      Eine günstigere Alternative zum Dispokredit ist der Ratenkredit. Ihre Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG meldet sich spätestens dann mit Finanzierungsvorschlägen bei Ihnen, wenn Sie Ihren Dispokredit länger als sechs Monate in Anspruch nehmen und in dieser Zeit den vereinbarten Höchstbetrag annähernd oder gar vollständig nutzen. Denn der Dispokredit dient dazu, Ihre finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und ist nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie für längere Zeit einen Kredit benötigen.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Raiffeisenbank im Landkreis Passau-Nord eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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